Instrumentenverleih
Instrumentenverleih
Das Johann Joseph Fux Konservatorium des Landes Steiermark bietet Schüler/innen und Studierenden des Konservatoriums die Möglichkeit, ein Instrument und entsprechendes Zubehör zum Zweck des Unterrichts nach Abschluß eines Leihvertrages zu entlehnen.
Folgende Instrumente können entlehnt werden:
Streichinstrumente:
Violine von 1/16 bis 4/4, Viola, Viola da gamba, Violoncello von 1/8 bis 4/4, Kontrabass
Saiten- und Tasteninstrumente:
Akkordeon, Gitarre, Hackbrett, Steirische Harmonika
Blasinstrumente:
Blockflöte, Fagott, Klarinette, Horn, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxofon, Trompete
Schlaginstrumente:
Drums, Becken
Eine Entlehngebühr, die auch eine Versicherung des Instrumentes umfasst, ist vor der Übernahme des Leihgutes zu entrichten.
Entlehndauer & Gebühren
Das Johann Joseph Fux Konservatorium des Landes Steiermark in Graz stellt Lehrkräften, Schüler/innen und Studierenden des Johann Joseph Fux Konservatoriums Musikinstrumente und Zubehör zum Zweck des Unterrichts und für Veranstaltungen für die Dauer von max. zwei Jahren zur Verfügung.
Instrumentenentlehngebühr:
(Tariferhöhung vorbehalten)
Instrumentengruppe | Instrumente | Entlehngebühr (pro Jahr) |
---|---|---|
Streichinstrumente | Violine, Viola, Viola da gamba, Violoncello, Kontrabass, | € 79,00 |
Tasteninstrumente | Akkordeon, Steirische Harmonika | € 79,00 |
Saiteninstrumente | Gitarre, Hackbrett | € 79,00 |
Schlaginstrumente | Drums, Becken etc. | € 79,00 |
Blasinstrumente | Blockflöte, Fagott, Klarinette, Horn, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxofon, Trompete | € 79,00 |
Zubehör | Geigenbogen, Etuis, Reinigungsstäbe etc. | € 39,00 |
Die Entlehngebühr ist bei erstmaliger Entlehnung mit Erhalt des Instrumentes für mind. 6 Monate zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Leihguts werden eventuell im Voraus bezahlte Kosten aliquot refundiert. Wir weisen höflich darauf hin, dass sämtliche Entlehnstücke bei einem Austritt bzw. Beurlaubung vom Johann Joseph Fux Konservatorium unverzüglich zurück zu geben sind.
Für die Leihinstrumente ist seitens des Johann Joseph Fux-Konservatoriums eine Musikinstrumentenversicherung mit europaweiter Gültigkeit abgeschlossen.* Diese erstreckt sich auf die gesamte Zeit, während sich der versicherte Gegenstand in Gebrauch, auf dem Transport, in Reparatur oder in Ruhe befindet. Die Versicherung deckt Beschädigung und Verlust beispielsweise durch:
Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Raub, Vertauschen, Liegen lassen, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse, sowie Bruch und Beschädigung.
Davon ausgenommen sind unter anderem folgende Schäden:
- Funktionsstörungen, Reißen von Saiten, gewöhnliche Abnützung/Verschleiß,
- Mut- und böswillige Beschädigung (auch durch eigenmächtiges Reparieren) sowie
- Schäden durch Witterungs- und Temperatureinflüsse (Schimmel, Ungeziefer etc.).
Die Kosten für die Behebung von Schäden, die zeitbedingt durch natürliche Abnützung entstehen, werden vom Johann Joseph Fux Konservatorium getragen. Ausgenommen davon sind Verschleißteile (Saiten, Behaarung von Bögen, Reinigungstücher, Rohrblätter, Blätter für Holzblasinstrumente etc.).
Die Entlehnerin/der Entlehner verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Entlehnscheins zu einem sorgsamen Umgang mit und der ausschließlich zweckgemäßen Verwendung des Leihgutes. Allfällige Kosten, die aus fahrlässiger Behandlung bzw. mutwilliger Zerstörung erwachsen, sind von der entlehnenden Person zu tragen. Bei entstandenen Schäden bitten wir um unverzügliche Schadensmeldung an den Instrumentenwart. Für erforderliche Reparaturen ist ausschließlich der Instrumentenwart zuständig.
*Die exakten Versicherungskonditionen können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen. Dieser liegt beim Instrumentenwart bzw. der Schulkanzlei zur Einsicht auf.
Instrumentenwart:
Auner Manfred
EMail: manfred.auner@stmk.gv.at
Telefon:+43 (316) 711250-6186